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From the magazine SZK-RSDC 1/2024 | S. 8-8 The following page is 8

Bekanntmachung über die Marktabgrenzung überarbeitet

Die Marktabgrenzung ist ein wichtiger Zwischenschritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und von den meisten Kartellfällen. Am 8. Februar 2024 hat die EU-Kommission die Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes veröffentlicht (COM:C[2023]6789). Diese ist die erste Überarbeitung der 1997 angenommenen Bekanntmachung über die Marktabgrenzung. Durch Klarstellungen und Aktualisierungen soll den Erfordernissen der seither erfolgten erheblichen gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen wie der Digitalisierung Rechnung getragen werden. Daneben berücksichtigt die Überarbeitung die Praxis der Kommission und die Rechtsprechung der Unionsgerichte. Zu den Neuerungen gehören u.a. die stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente, Erläuterungen zur Marktabgrenzung bei digitalen Märkten, Grundsätze für innovationsintensive Märkte sowie Ausführungen zu quantitativen Techniken wie dem SSNIP-Test. Adressiert wird auch die zunehmende Globalisierung des Handels auf bestimmten Märkten. Ziel ist es, die Marktabgrenzung zu erleichtern und dadurch für mehr Rechtssicherheit und eine bessere Vorhersehbarkeit zu sorgen.