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From the magazine SZK-RSDC 1/2024 | S. 1-2 The following page is 1

Auf der Suche nach einem gemeinsamen Verständnis zur Schädigungstheorie

Liebe Freundinnen und Freunde des Kartellrechts

Kartellrechtliche Verbote sind (selbstverständlich) nicht Selbstzweck, sondern dienen dem Schutz des Wettbewerbs. Schutz von Wettbewerb ist (ebenfalls) nicht Selbstzweck, sondern fördert in den meisten Fällen den Wohlstand. Wohlstandsförderung tritt ein, wenn Wettbewerb ein effizienteres Preis-Leistungs-Verhältnis hervorbringt als Formen der Kooperation. Damit ist klar: Das Kartellrecht soll wirtschaftliches Verhalten nur gestützt auf eine ökonomische Schädigungstheorie verbieten. Kontrovers zu diskutieren ist aber, wie weit der Gesetzgeber aus allgemeingültigen Schädigungstheorien formbasierte Verbote ableiten oder von der Wettbewerbsbehörde den Nachweis einzelfallbasierter Schädigungstheorien verlangen soll. Der Gesetzgeber müsste folglich folgende Frage klären:

Sollen bestimmte Verhaltensweisen, die gestützt auf eine allgemeingültige Schädigungstheorie als besonders «schädlich» oder zumindest «gefährlich» gelten, durch…

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