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Keine ausufernden Per-se-Regeln

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Neue KFZ-Verordnung in Kraft

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Keine ausufernden Per-se-Regeln

Die Schweizer Wettbewerbsbehörden wenden die Vermutungstatbestände von Art. 5 Abs. 3 und 4 KG zunehmend extensiv an und entziehen so eine Vielzahl von Abreden einer ökonomischen Überprüfung. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Schweizer Tendenzen im Kontrast zu den Entwicklungen in der EU und den USA stehen, und leitet daraus Schlussfolgerungen für die Schweizer Praxis ab.
Dr. iur. Astrid Waser LL.M., Sandro Travaglini LL.M.
SZK-RSDC 1/2024 | p. 9

Der kartellrechtskonforme Einsatz künstlicher Intelligenz

Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) kann zu kartellrechtlichen Beanstandungen führen. Infolge der Möglichkeiten der KI, selbständig zu handeln, sollten sich KI-nutzende Unternehmen rechtzeitig über die neuen kartellrechtlichen Risiken informieren. Der vorliegende Beitrag umschreibt relevante Aspekte, um den kartellrechtskonformen Einsatz von KI gewährleisten zu können. Es werden…
Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf LL.M., Laura Rufer, Raphael Maibach
SZK-RSDC 1/2024 | p. 15

Neue Entscheide und Urteile zum Schweizer Wettbewerbsrecht

In diesem Beitrag werden ausgewählte Fälle aus der Praxis der Wettbewerbsbehörden und Rechtsmittelinstanzen zusammengefasst, die im vierten Quartal 2023 publiziert wurden. Eingegangen wird u.a. auf Vorabklärungen und Beratungen des Sekretariats (Sekretariat) der Wettbewerbskommission (WEKO). Erörtert werden zudem die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) in den Fällen Eishockey im Pay TV…
Dr. iur. Mani Reinert LL.M., Tim Meyer, Jens Neese
SZK-RSDC 1/2024 | p. 28

Das Handelsvertreterprivileg in der EU und der Schweiz

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, wann eine Vertragsbeziehung nach den revidierten EU-Vertikalleitlinien als echtes Handelsvertreterverhältnis einzustufen ist. Dabei werden insbesondere die wichtigsten Regeln zur Risikotragung dargestellt. Diese werden gemäss Lehre und Rechtsprechung für die Schweiz grundsätzlich – aber wohl nicht vollständig – übernommen. Das Ausmass des Swiss…

Neue KFZ-Verordnung in Kraft

Am 1. Januar 2024 trat die neue KFZ-Verordnung in Kraft. Mit ihr wurde auf Verordnungsstufe eine branchenspezifische Regulierung geschaffen, die im Normengefüge des branchenübergreifend geltenden Kartellgesetzes ein Fremdkörper ist und sich durch einen ausgeprägten «Swiss Finish» auszeichnet. Das ist besonders bedauerlich, weil diese Regulierung unnötig ist.
Dr. iur. Gion Giger LL.M.
SZK-RSDC 1/2024 | p. 48