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From the magazine SZK-RSDC 2/2022 | S. 68-72 The following page is 68

(Keine) Meldepflicht für Zusammenschlüsse ohne Bezug zur Schweiz?

Aktuelle Entwicklung in der Praxis und Vorschlag zur Konkretisierung der Ausnahmevorschrift

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat in seiner jüngst publizierten Beratung im Fall Enel X. S.r.l. und Volkswagen Finance Luxembourg S.A. die bis anhin geltende Ausnahme von der Meldepflicht für Zusammenschlüsse ohne Auswirkungen auf die Schweiz mit seiner Argumentation faktisch ausgehebelt. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob das Sekretariat tatsächlich beabsichtigte, die bisherige Praxis aufzugeben. Die publizierte Beratung zeigt auch, dass zahlreiche Unklarheiten betreffend die Auslegung der Ausnahmevorschrift bestehen und eine Konkretisierung derselben aus Sicht der Praxis dringend erforderlich wäre.

By its argumentation, the Secretariat of the Competition Commission, in its recently published advice regarding the case of Enel X. S.r.l. and Volkswagen Finance Luxembourg S.A., has in effect undermined the previously applicable exemption from the requirement for notification of mergers with no impact on Switzerland. This does not only raise the question of whether…

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